Konsularischer muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2024/2025
Der muttersprachliche Unterricht wird seit dem Schuljahr 2009/2010 ausschließlich durch die Konsulate organisiert. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus begrüßt die Einrichtung von konsularischem muttersprachlichen Unterricht.
Sollten Sie einen Anmeldebogen für das entsprechende Konsulat für Ihr Kind benötigen, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat (08121-99975-0, 2740.SekretariatGS-KS@schule.bayern).
Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt zu uns zurückgeschickt haben, leiten wir diesen an die entsprechenden Konsulate weiter.
Für die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht ist im neuen Schuljahr eine Beurlaubung zu stellen, sollte diese die Stunden des Ganztages am Nachmittag betreffen.
Über den Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts kann auf Antrag eine Bescheinigung des Konsulats ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- bzw. Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt; eine Eintragung im Zeugnis erfolgt jedoch nicht.
Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung. Es besteht daher staatlicherseits kein Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung.
Über die Download-Button finden Sie gesonderte Informationen.
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Generalkonsulat Serbien
Generalkonsulat Albanien und Kosovo
Generalkonsulat Bosnien und Herzegowina
Generalkonsulat Kroatien
Generalkonsulat Polen
Generalkonsulat Portugal
Generalkonsulat Rumänien
Generalkonsulat Tschechien